Datenschutz-Politik
Die Geschäftsführung/das Leitungsorgan von BM CARS EXPORT (nachstehend der für die Datenverarbeitung Verantwortliche) übernimmt die größtmögliche Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzpolitik und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mit dem Ziel, hervorragende Leistungen in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erreichen, vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) (ABl. L 119/1 vom 04.05.2016) sowie der spanischen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und ihre Durchführungsbestimmungen).
Die Datenschutzpolitik von BM CARS EXPORT basiert auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach die für die Verarbeitung verantwortliche Person für die Einhaltung des regulatorischen und rechtswissenschaftlichen Rahmens, der diese Politik regelt, verantwortlich ist und in der Lage ist, dies vor den zuständigen Kontrollbehörden nachzuweisen.
In diesem Zusammenhang gelten für den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die folgenden Grundsätze, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Richtschnur und Rahmen dienen sollen:
1. der Datenschutz vor Geschmacksmuster:
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat sowohl bei der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z.B. Pseudonymisierung, zu treffen, die darauf ausgerichtet sind, Datenschutzgrundsätze wie die Minimierung von Daten wirksam anzuwenden und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren :
2. Datenschutz standardmäßig:
Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten standardmäßig nur dann verarbeitet werden, wenn sie für jeden spezifischen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind.
3. Datenschutz im Informationslebenszyklus
Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.
4. Rechtmäßigkeit, Loyalität und Transparenz
Personenbezogene Daten werden in rechtmäßiger, loyaler und transparenter Weise in Bezug auf die betroffene Person verarbeitet.
5. Zweckbindung
Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
6.Daten-Minimierung
Personenbezogene Daten müssen angemessen, sachdienlich und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt sein.
7. Genauigkeit.
Personenbezogene Daten sind sachlich richtig und, soweit erforderlich, auf dem neuesten Stand zu halten; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
8. Beschränkung der Aufbewahrungsfrist:
Die persönlichen Daten werden in einer Form aufbewahrt, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger erlaubt, als es für die Zwecke der Verarbeitung der persönlichen Daten erforderlich ist.
9. Integrität und Vertraulichkeit:
Personenbezogene Daten sind so zu verarbeiten, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch die Durchführung geeigneter technischer oder organisatorischer Maßnahmen gewährleistet ist.
10. Information und Ausbildung:
Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des mit der Verarbeitung dieser Daten befassten Personals. Während des Lebenszyklus der Informationen werden alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Daten haben, ordnungsgemäß geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.
Die Datenschutzpolitik von BM CARS EXPORT wird dem gesamten Personal der für die Behandlung verantwortlichen Person mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.
Folglich bezieht diese Datenschutzpolitik das gesamte Personal des für die Behandlung Verantwortlichen mit ein, das sie kennen und annehmen muss, indem es sie als seine eigenen betrachtet, wobei jedes Mitglied für ihre Anwendung verantwortlich ist und die auf seine Tätigkeit anwendbaren Datenschutzbestimmungen überprüft sowie die Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert und zur Verfügung stellt, die es für geeignet hält, um in Bezug auf ihre Einhaltung Spitzenleistungen zu erzielen.olítica será revisada por la
Dirección / Órgano de Gobierno de BM CARS EXPORT , tantas veces
como se considere necesario, para adecuarse, en todo momento, a las
disposiciones vigentes en materia de protección de datos de carácter personal.
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